Sonntag, 16. Januar 2011

Pendel-Mediation (Shuttle-Mediation) oder Präsens-Mediation als praktischer Einstieg

Wie können Sie es anstellen, mit ihrem Konflikt-Partner mit Hilfe eines zwischengeschalteten Mediators zu reden/kommunizieren ? Ganz einfach - es bestehen zwei Möglichkeiten: entweder bitten Sie den Mediator mit der Gegenseite im Wege der Pendel-Mediation in Kontakt zu treten oder aber Sie vereinbaren die Aufnahme einer Präsenz-Mediation. Während Sie sich bei der Präsenz-Mediation mit Ihrem Konflikt-Partner beim Mediator zu gemeinsamen Terminen treffen, spricht der Mediator im Fall der Pendel-Mediation telefonisch im Wechsel mit den Konflikt-Partnern. Dieses telefonische hin- und her pendeln zwischen den Parteien bietet mehrere Vorteile. Zum Einen können damit auch bereits zwischen den Konflikt-Parteien eskalierte Konflikte und ihre Hintergründe unter "Entzerrung" nochmal aufgenommen werden. Denn wenn die Parteien nicht unmittelbar miteinander kommunizieren, bedeutet es eine Chance, über die wechselseitige Darstellung der unterschiedlichen Perspektiven der Konflikt-Partner über den Mediator als Neutralem den Parteien den Blick auf die Darstellung der Gegenseite im "Perspektivwechsel" zu ermöglichen - ohne dass die Konflikt-Partner sozusagen als "Streithähne" weiter unmittelbar aufeinanderprallen. Zum Anderen ermöglicht die Pendel-Mediation auch den Austausch ohne Terminprobleme und ganz losgelöst von der räumlichen Entfernung, die zwischen den Streitenden manchmal liegt - was ein gemeinsames Erörtern insbesondere im Fall mehrerer Konfliktpartner sonst oft erschwert. Der Weg der Pendel-Mediation als Versuch, vielleicht doch noch die "Kuh vom Eis" zu kriegen, bevor 2 Anwälte und Richter "mitmischen", bedeutet dabei eine Chance, deren Kosten eine Partei bei Vereinbarung einer Pauschale durchaus auch allein zu Schultern bereit sein kann, um der Gegenseite diesen Weg zu eröffnen. Das ist eine Frage der "Vereinbarung", die Sie mit mir vorab erörtern können. Es kann aber auch wie bei einer Präsens-Mediation die Teilung der Kosten (gegebenenfalls nachträglich) in die Vereinbarung aufgenommen werden (die bei bestehender Rechtsschutzversicherung auch von dieser je nach RS-Vertrag übernommen werden). Also sprechen Sie mich einfach an... ....................